Versicherung für Work & Traveller, Au-pairs, Studenten, Sprachschüler, Praktikanten und Volunteers im Ausland

ReisePolice EDUCATION 60
- Sondertarif -


Deine Vorteile auf einen Blick

- Weltweiter Versicherungsschutz inkl. USA/Kanada
- Umfassender Schutz bis 5 Jahre
- Für Reisende mit J1-Visa geeignet
ab
35,00 € pro Monat
 

ReisePolice EDUCATION 60 - Versicherung

Einen weltweiten Reiseschutz für Sprachreisen und Bildungsreisen bekommst Du mit unserem Sondertarif ReisePolice EDUCATION 60 bereits ab 35 Euro pro Monat. In diesem sind die Hochpreisländer USA und Kanada bereits mitversichert. Der Sondertarif erfüllt neben den Kriterien für ein F1- und F2-Visa auch die strengen Anforderungen für das J1-Visum, die das Department of State für Austauschprogramme in den USA festgelegt hat. Ausländische Gäste mit ständigem Wohnsitz im Ausland können sich im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen und Sprachreisen in Deutschland ebenfalls versichern.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt für Personen bis zum 60. Lebensjahr und kann bis zu einer Reisedauer von 60 Monaten gebucht werden. Der Tarif bietet umfangreichen Schutz für:

  • Sprachschüler
  • Studenten
  • Doktoranden, Stipendiaten
  • Praktikanten
  • Au-Pairs
  • Work & Travel / Working Holiday
  • Sonstige Reisende mit Weiterbildungshintergrund (Nachweis erforderlich)
  • USA Reisende mit F1-Visum / F2-Visum / J1-Visum
Mit der ReisePolice EDUCATION 60 hast Du mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG als Versicherer einen starken Partner an Deiner Seite. Der günstige und leistungsstarke Versicherungsschutz kann individuell nach Deinen Wünschen zusammengestellt werden. Du kannst folgende Leistungen wählen:

  • ReisePolice EDUCATION 60 Auslandskrankenversicherung

  • ReisePolice EDUCATION 60 Auslands-Zusatzversicherung „Komfort Plus“ mit Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Notfall-Versicherung

  • ReisePolice EDUCATION 60 Auslands-Zusatzversicherung „Komfort Premium“ mit Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Notfall-Versicherung und Reisegepäckversicherung

Buche Deinen favorisierten Auslandsschutz direkt online. Die Zusendung Deiner Vertragsunterlagen erfolgt innerhalb weniger Sekunden. Du erhältst diese in deutscher und englischer Ausführung im Anschluss an Deine Buchung direkt per Email.

Leistungen der ReisePolice im Detail

ReisePolice EDUCATION 60 - Krankenversicherung

Leistungen: Auslandskrankenversicherung
ReisePolice EDUCATION60
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Erstattet werden Aufwendungen für:
ambulante Heilbehandlung beim Arzt
100 %
ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
100 %
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen je Versicherungsjahr max.
500 EUR
medizinisch notwendige Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
100 %
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
100 %
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls
100 %
schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen zu 100% je Versicherungsjahr maximal
750 EUR
- darüber hinausgehende Kosten mit 75%, insgesamt jedoch maximal je Versicherungsjahr;
2.000 EUR
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50 % je Versicherungsjahr maximal bis
1.500 EUR
Zahnersatz mit 50 % je Versicherungsjahr maximal bis
1.500 EUR
unfallbedingter Zahnersatz je Versicherungsjahr bis
2.500 EUR
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
100 %
Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
100 %
medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
100 %
medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland
100 %
Überführung und Bestattung bis
50.000 EUR
Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person
100 %
Psychoanalytische / psychotherapeutische Behandlung
1.000 EUR
Heimaturlaubschutz pro Versicherungsjahr (mind. 12 Monate Reisedauer)
bis 6 Wochen

ReisePolice EDUCATION 60 - Zusatzversicherung (Komfort Plus)

Leistungen: Reise-Haftpflichtversicherung
ReisePolice EDUCATION60
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Versicherungsummen:
Personen- und Sachschäden (pauschal)
2.500.000 EUR
Mietsachschäden
25.000 EUR
Abschiebekosten
5.000 EUR
Praktikumsschäden (SB: 10%; mindestens 250 €)
10.000 EUR
 
Leistungen: Reise-Unfallversicherung
ReisePolice EDUCATION60
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Versicherungsummen:
Todesfall
15.000 EUR
Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
10.000 EUR
Grundsumme / Progression 350 %
40.000 EUR
Leistung bei Vollinvalidität
140.000 EUR
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
5.000 EUR
Kosmetische Operationen
5.000 EUR
 
Leistungen: Reise-Notfallversicherung
ReisePolice EDUCATION60
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Erstattet werden Aufwendungen für:
Übernahme der Kosten für die zwischenzeitliche Rückreise der versicherten Person ins Heimatland in einer einfachen Reiseform je Versicherungsjahr bis
250 EUR
Übernahme der Kosten für die Rückreise der versicherten Person ins Aufenthaltsland (Gastland) nach einer notfallbedingten Heimreise in einfacher Reiseform je Versicherungsjahr bis
250 EUR

ReisePolice EDUCATION 60 - Zusatzversicherung (Komfort Premium)

Leistungen: Reise-Haftpflichtversicherung
ReisePolice EDUCATION60
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Versicherungsummen:
Personen- und Sachschäden (pauschal)
2.500.000 EUR
Mietsachschäden
25.000 EUR
Abschiebekosten
5.000 EUR
Praktikumsschäden (SB: 10%; mindestens 250 €)
10.000 EUR
 
Leistungen: Reise-Unfallversicherung
ReisePolice EDUCATION60
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Versicherungsummen:
Todesfall
15.000 EUR
Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
10.000 EUR
Grundsumme / Progression 350 %
40.000 EUR
Leistung bei Vollinvalidität
140.000 EUR
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
5.000 EUR
Kosmetische Operationen
5.000 EUR
 
Leistungen: Reise-Notfallversicherung
ReisePolice EDUCATION60
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Erstattet werden Aufwendungen für:
Übernahme der Kosten für die zwischenzeitliche Rückreise der versicherten Person ins Heimatland in einer einfachen Reiseform je Versicherungsjahr bis
250 EUR
Übernahme der Kosten für die Rückreise der versicherten Person ins Aufenthaltsland (Gastland) nach einer notfallbedingten Heimreise in einfacher Reiseform je Versicherungsjahr bis
250 EUR
 
Leistungen: Reise-Gepäckversicherung
ReisePolice EDUCATION60
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
Versicherungsumme:
Reisegepäck bis
2.000 EUR
Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf einer Reise mitgenommen werden, sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden.

Tarifinformationen:

Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
+ Versicherungsbedingungen Incoming


Monatsgenau buchbar

Mit Heimaturlaub-Schutz

Flexible Zahlweise




Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service

+49 40 55557877

Günstige Beiträge für Work, Learn & Travel: ReisePolice

Beitrag pro Monat:
ReisePolice EDUCATION 60 Reise-Krankenversicherung
Einzelperson
Weltweit inkl. USA/Kanada (Outgoing)
Deutschland (Incoming)
1. bis 12. Monat
13. bis 60 Monat
1. bis 12. Monat
13. bis 60 Monat
bis 40 Jahre
35,00 EUR
55,00 EUR
35,00 EUR
55,00 EUR
ab 40 bis 60 Jahre
70,00 EUR
110,00 EUR
70,00 EUR
110,00 EUR

Beitrag pro Monat:
ReisePolice EDUCATION 60 Zusatzversicherung (Haftpflicht, Unfall, Notfall, Gepäck)
Einzelperson
Komfort Plus
(Haftpflicht-, Unfall- und Notfallversicherung)
Komfort Premium
(Haftpflicht-, Unfall-,Notfall-, Gepäckversicherung)
1. bis 60. Monat
1. bis 60. Monat
bis 40 Jahre
6,00 EUR
15,00 EUR
ab 40 bis 60 Jahre
9,00 EUR
18,00 EUR

FAQ - Häufige Fragen & Antworten

  • Wer kann die ReisePolice EDUCATION60 abschließen?

    Die ReisePolice EDUCATION 60 wurde speziell für Personen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (60. Geburtstag), mit ausländischer Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes in Deutschland (Incoming), mit deutscher Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes im Ausland (Outgoing) sowie Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern Sie Ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Deutschland haben, entwickelt.

    Folgende Personen zählen zum versicherbaren Personenkreis:

    • Au-Pairs
    • Schüler
    • Sprachschüler
    • Praktikanten
    • Studenten
    • Doktoranden
    • Stipendiaten
    • Professoren
    • Lektoren
    • Teilnehmer an Work-and-Travel-Programmen
    • Work & Traveller mit Work and Travel Visum
    • sonstige Personen im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen

    Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung?

    Für Deutsche im Ausland gilt der Versicherungsschutz weltweit. Besonderheit - alle Länder inklusive den Hochpreisländern USA und Kanada sind im Tarif EDUCATION 60 zu besonders günstigen Konditionen mitversichert.

    Für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland, gilt der Versicherungsschutz während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland.

    Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

    Für Deutsche im Ausland gilt: Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise zu stellen. Vertraglich vereinbarter Versicherungsbeginn muss stets der Abreisetag aus Deutschland sein. Das Datum der Grenzüberschreitung ins Ausland ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Antritt der Auslandsreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich!


    Für Ausländer in Deutschland gilt: Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages kann jederzeit gestellt werden. Liegt die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bereits mehr als 31 Tage zurück, so besteht eine Wartezeit für den Leistungsanspruch in Höhe von 31 Tagen. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen.


    Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Die Höchstversicherungsdauer beträgt je nach gewähltem Tarif maximal fünf Jahre. Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. mit der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltes der versicherten Person in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Ausland. Der Vertrag endet ebenfalls, wenn die Voraussetzungen eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland bzw. im Ausland nicht mehr vorliegen. Beispielsweise dann, wenn ein ausländischer Gast in sein Heimatland zurückkehrt oder der Deutsche seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland verlegt.

    Gibt es eine Selbstbeteiligung?

    Der Sondertarif ReisePolice EDUCATION60 beinhaltet keine Selbstbeteiligung.

    Kann ich meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden?

    Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die vorübergehend ins Ausland reisen. Bei Abschluss der Versicherung muss Euer gemeldeter Wohnsitz in Deutschland noch bestehen, danach benötigt die HanseMerkur Reiseversicherung eine deutsche Postadresse und ein deutsches Konto, von dem abgebucht werden kann. Eine Abmeldung für die Dauer der Reise ist also möglich.

    Ist ein Heimaturlaub mitversichert?

    Unter folgenden Voraussetzungen besteht auch im Heimatland der versicherten Person Versicherungsschutz:
    Bei Versicherungsverträgen von mindestens einjähriger Dauer besteht Versicherungsschutz auch bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland der versicherten Person. Der Versicherungsschutz im Heimatland ist begrenzt auf maximal sechs Wochen für alle Heimatlandaufenthalte je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr gilt dabei ein Zeitraum von zwölf Monaten gerechnet ab Versicherungsbeginn. Beginn und Ende einer jeden Reise in das Heimatland während der Vertragslaufzeit sind vom Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers im Leistungsfall nachzuweisen.

    Tipp! Selbstverständlich kannst Du auch mehrere Heimataufenthalte im Jahr planen. Achte darauf, dass die Summe aller Reisen ins Heimatland pro Versicherungsjahr 6 Wochen nicht übersteigt.

    Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

    Die Zahlweise der Versicherungsbeiträge für Deine ReisePolice EDUCATION60 kannst Du bei der Onlinebuchung flexibel bestimmen. Die HanseMerkur bietet die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder PayPal an. Bei jeder dieser Zahlungsarten kannst du den Turnus der Abbuchung einmalig, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich festlegen. Eine Zahlung per Rechnung oder eine eigene Überweisung an den Versicherer ist nicht möglich.

    Welche Unterlagen erhalte ich nach Vertragsabschluss?

    Im Anschluss an die Online-Buchung erhältst Du per E-Mail eine Versicherungsbestätigung in Deutsch und Englisch, sowie die Vertragsbedingungen und Produktinformationen.

    Kann der Tarif für das J1-Visum genutzt werden?

    Studierende in den USA, benötigen für die Aufnahme an der Universität eine entsprechende Auslandsreiseversicherung, die den Anforderungen des U.S. Department of State entspricht. Unser Sondertarif ReisePolice EDUCATION 60 erfüllt mehr als nur die Mindestanforderungen. Folgende Anforderungskriterien können seitens des Versicherers bestätigt werden: 100% Kostenübernahme für medizinische Notfälle wie Krankheiten und Unfälle, 100% Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland, Übernahme der Überführungskosten im Todesfall bis zu 56.000 USD, Tarif ist ohne Selbstbeteiligung, eine U.S. Claims Office Address in den USA ist vorhanden. Die HanseMerkur Reiseversicherungs-AG genießt zudem das volle Vertrauen und Ansehen der Regierung des Heimatlandes des Teilnehmers. Diese Formulierung kann, alternativ zur Angabe eines Ratings, welches im Rahmen des J1-Visums gefordert wird, bestätigt werden.


    ABER: Es gibt Anforderungen von Universitäten, denen wir nicht immer gerecht werden können, beispielsweise wenn eine "travel insurance" nicht akzeptiert wird oder bspw. Suizid, Drogenmissbrauch, Präventivmaßnahmen etc. vollumfänglich versichert sein müssen. Solltest Du unsicher sein, ob der EDUCATION60 Sondervertrag den Anforderungen Deiner Gast-Universität gerecht wird, prüfen wir die Anforderungen gern anhand eines sogenannten Waivers. Sende uns diesen bitte per E-Mail.

    Kann ich mich über die ReisePolice EDUCATION 60 für mein „Young Professional-Visum“ in Kanada versichern?

    Ja! Die ReisePolice EDUCATION 60 kann auch für Aufenthalte im Rahmen eines Young Professionals abgeschlossen werden.

    Gilt die ReisePolice EDUCATION 60 auch für private Reisen vor, während bzw. nach meinem Bildungsaufenthalt?

    Der Großteil des versicherten Reisezeitraums muss nachweislich für Bildungszwecke vorgesehen sein, z. B. einem Work & Travel, Auslandsstudium, Praktikum oder einer Au-Pair-Tätigkeit. Als Nachweise dienen entsprechende Visa, Verträge oder Immatrikulationsbescheinigungen im Ausland. Privates Reisen und Urlaube vor, während oder nach dem Bildungsaufenthalt sind auch dann versichert, wenn diese "touristischen Reisezeiten" den deutlich kleineren Teil der Gesamtversicherungsdauer ausmachen.

    Ich finde den Tarif nicht bei der HanseMerkur direkt? Warum sollte ich die ReisePolice EDUCATION 60 hier buchen?

    Bei der ReisePolice EDUCATION 60 handelt es sich um einen Sondertarif, den wir in Zusammenarbeit mit der HanseMerkur Reiseversicherung als Risikoträger anbieten. Als Spezialversicherungsmakler für Reiseversicherungen haben wir die Möglichkeit, Sondervereinbarungen mit Versicherungsgesellschaften auszuhandeln und können so exklusive Versicherungstarife anbieten. Unser ReisePolice EDUCATION 60 Tarif ist so ein Sondertarif und bietet zielgruppengerecht für „Junge Leute“ viele Vorteile. Der Tarif hat nicht nur ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis sondern bietet Euch zudem auch noch einen weltweiten Versicherungsschutz inklusive den Hochpreisländern USA und Kanada. Daher nicht wundern - den Exklusivtarif gibt es nicht direkt bei der HanseMerkur sondern nur bei uns!

  • Ich habe einen Schadenfall - wie verhalte ich mich richtig?

    Bitte melde Deinen Schaden unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG! Unternehme dabei alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Zeige zum Beispiel Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lass Dir Deine Anzeige bestätigen. Sammle alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvorschläge, Atteste, Rechnungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).


    Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender Fragen hilfreich:
    Wer hat den Schaden verursacht? Wer war am Schaden beteiligt - Zeugen, Geschädigte, Verletzte? Was ist genau passiert? Wann und wo hat sich der Schadenfall ereignet bzw. wann hast Du das erste Mal vom Schaden Kenntnis genommen? Wie kam es zu dem Schaden?


    Einen Schaden meldest Du, unter Angabe Deiner Vertragsnummer, bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG
    im Notfall auf Reisen (24-Stunden-Notrufnummer): +49 40 - 5555 - 7877

    per Telefon: +49 (0)40 - 4119 - 2300
    per Telefax: +49 (0)40 - 4119 - 3586
    per Post: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg
    oder online über die Homepage: Schadenservice HanseMerkur

    Wie erreiche ich die HanseMerkur Reiseversicherung AG im Notfall?

    Der Versicherer Deines Versicherungsschutzes, die HanseMerkur Reiseversicherung AG, ist 24-Stunden an 7 Tagen in der Woche rund um den Globus für Dich erreichbar und berät Dich z.B. bei der Wahl von Ärzten oder Krankenhäusern, organisiert einen ärztlich indizierten Rücktransport oder leistet Beistand im Rahmen der Notfallversicherung. Kontaktiere im Notfall auf Reisen folgende 24-Stunden-Notruf-Servicenummer +49 40 5555-7877.

    Krank im Ausland: Wie lange besteht Versicherungsschutz?

    Nachhaftung - Erfordert eine Erkrankung über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht im Rahmen dieses Sondertarifs bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, max. für die Dauer von drei Monaten, weiter.

    Muss ich für Behandlungskosten im Ausland in Vorleistung gehen?

    Ob Du für Behandlungskosten im Ausland in Vorkasse treten musst, hängt davon ab, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Wirst Du beispielsweise stationär im Krankenhaus behandelt, weil eine Operation notwendig ist, stellt der Versicherer nach Prüfung des Sachverhaltes eine Kostenübernahme aus. Hier ist keine Vorkasse angedacht. Im Falle einer stationären Behandlung solltest Du immer vorab die 24-Stunden-Notrufnummer kontaktieren.


    Bei kleineren medizinisch notwendigen Schadenfällen im Ausland, zum Beispiel bei Krankheit, zahlst Du Rechnungen bis zu einem Richtwert von 500 Euro bitte vorerst selbst und reichst diese im Anschluss im Original per Post beim Versicherer ein. Des Weiteren sind je nach Schadenfall weitere Unterlagen für die Leistungserstattung erforderlich. Welche dies konkret sind, erfährst Du unter: Schaden melden. Liegt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis dem Versicherer vor und ist die Leistungspflicht der HanseMerkur dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen.

    Welche Dokumente müssen zur Erstattung von Leistungen eingereicht werden?

    Für die Bearbeitung des Schadenfalls sind immer der Versicherungsnachweis (Versicherungspolice), sämtliche Rechnungen im Original (für Behandlungen etc.) sowie eine kurze Hergangsbeschilderung einzureichen. Je nach Reiseland oder Härte des Schadenfalls können weitere Unterlagen angefragt werden.


    Insbesondere für die Auslandskrankenversicherung sind als Kostennachweise bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:

    • Name und Anschrift der behandelten Person
    • Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes
    • Krankheitsbezeichnung/Diagnose
    • Behandlungszeitraum
    • Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
    • genaue Bezeichnung der ausländischen Währung

    Schadenmeldungen sendest Du bitte der HanseMerkur per Post an:
    HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg

    Ich reise eher zurück nach Deutschland, kann ich die Versicherung vorzeitig beenden?

    Ja, das ist möglich! Solltest Du vorzeitig Deine Reise beenden, kannst Du Deinen Vertrag monatsgenau kündigen.

    Für die Kündigung benötigen wir von Dir folgende Angaben:

    • kurze formlose Email mit Bekanntgabe der Rückreise
    • Nachweis der Rückreise (z.B. Flugticket, Bordkarte etc.)
    • Deine Versicherungsnummer
    • eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern diese dem Versicherer noch nicht vorliegt)
    Sende die E-Mail bitte an uns und nicht direkt an die HanseMerkur.

    Dein Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir oder die HanseMerkur über die vorzeitige Beendigung deiner Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.

    Wohin sende ich Änderungsmitteilungen?

    Ob Änderung Deiner Bankverbindung, Adressdaten, Namensänderungen etc. - Änderungsmitteilungen teilst Du uns am besten formlos per Email mit. Alternativ funktioniert auch die Übermittlung direkt über den Online-Vertragsservice der HanseMerkur Reiseversicherung AG.

    Ich bleibe länger im Ausland - kann der Versicherungsschutz verlängern werden?

    Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes innerhalb der Höchstversicherungsdauer von 5 Jahren, kann die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer nur mit einem Anschlussvertrag verlängert werden, wenn der Antrag für den Anschlussvertrag vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages bei der HanseMerkur vorgelegen hat und diese dem Anschlussvertrag ausdrücklich zustimmt.

    Bei Vertragsverlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, Krankheiten, Beschwerden sowie deren Folgen, die nach Beantragung der Verlängerung (Datum und Uhrzeit des Poststempels) neu eingetreten sind.


    Für die Verlängerungsbeantragung benötigen wir von Dir:
    • eine kurze formlose Email mit Wunsch der Verlängerung
    • Deine Versicherungsnummer
    • das genaue Verlängerungsdatum (nur monatsgenaue Verlängerung mgl.)
    • eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern dem Versicherer noch nicht vorliegend)

    Empfehlung: Jede Verlängerungsanfrage wird vom Versicherer geprüft und entsprechend darüber entschieden. Wenn Du Deinen Vertrag verlängern möchtest, empfehlen wir Dir das längstmögliche an Reisedauer zu versichern. Solltest Du Deine Reise eher als gedacht beenden, kannst Du den Vertrag vorzeitig wieder kündigen und bekommst zuviel gezahlte Beiträge erstattet.

  • Wann kann der Tarif ReisePolice EDUCATION 60 neu abgeschlossen werden?

    Für Personen, die bereits schon einmal mit der Auslandskrankenversicherung ReisePolice EDUCATION 60 versichert waren und nun eine weitere Reise starten, ist Folgendes zu beachten: Der gleiche Tarif kann erst abgeschlossen werden, wenn zwischen Rückreise und dem neuen Reisebeginn mindestens 2 Monate Aufenthalt in Deutschland erfüllt werden. Des Weiteren muss der Hauptwohnsitz bei Vertragsabschluss in Deutschland sein.

    Hinweis: Ein Neuabschluss aus dem Ausland heraus ist nicht möglich!

Kontakt

Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr

Ansprechpartner


MATHIAS JENSCH

MICHAELA SIEBER

HENRIETTE BEIL

 

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